... ist eine Eselsbrücke für die Aufteilung der Zulassungsbescheinigung nach § 11 bzw. § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung:

Die ZB ein (I) hieß mal Schein,
die ZB zwief (II) war der Brief.
Beide in der FZV, plus zehn genau.

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Sophie Bonjean per E-Mail-Formular am 20.4.2023

... ist eine Eselsbrücke für wichtige Rechte von Bundestagsabgeordeneten als Ausprägungen des freien Mandats (Art. 38 I 2 GG):

  • Anwesenheitsrecht
  • Rede- und Fragerecht
  • Abstimmungsrecht
  • Fraktionsbildung
  • Ausschussmitgliedschaft
  • Tagesordnungsanträge

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von D. B. per E-Mail-Formular am 1.2.2021

... sind eine Eselsbrücke für die Vorschriften zu Fehlern eines Bebauungsplans.

Ausgehend von den schwarzen Ziffern 1 bis 4 in der links gezeigten Anordnung lässt sich durch einfache arithmetische Rechenoperationen die folgende Matrize konstruieren:

Matrix "materielle Fehler des Bebauungsplans"


Diese Matrize bezeichnet die Vorschriften über materielle Fehler eines Bebauungsplans:

  • § 1 Abs. 3, 4, 7 BauGB
  • § 2 Abs. 2 BauGB
  • § 8 Abs. 2 BauGB
  • § 9 Abs. 1–7 BauGB

Eine weitere Matrize lässt sich aus einer zweiten Anordnung der Ziffern 1 bis 4 konstruieren, wobei rechts der Trennstriche alle Absätze aufgenommen werden, die nicht schon in der obigen Matrize enthalten sind:

Matrix "formelle Fehler eines Bebauungsplans"


Diese Matrize bezeichnet die Vorschriften über formelle Fehler eines Bebauungsplans:

  • § 10 Abs. 1–3 BauGB
  • § 2 Abs. 1, 3, 4 BauGB
  • § 2a BauGB
  • § 3 Abs. 1–3 BauGB
  • § 4 Abs. 1–3 BauGB
  • § 9 Abs. 8 BauGB

Quelle/Zitiervorschlag: Göckler/Hölscher/Zinger, JURA 42 (2020), S. 1339–1342

... ist eine Eselsbrücke für spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen zur Aufhebung von Verwaltungsakten, die die allgemeinen Vorschriften über Widerruf und Rücknahme (§§ 48 f . VwVfG) verdrängen:

  • zwei: § 2 II VwVfG (z.B. Steuersachen: Nr. 1 i.V.m. §§ 130, 172 AO)
  • bewaffnete: § 45 WaffG (Waffenerlaubnis)
  • Beamte: § 14 BBG, § 12 BeamtStG (Ernennung von Beamten)
  • fahren: § 3 I StVG iVm § 46 FeV (Entziehung der Fahrerlaubnis)
  • flüchtigen: § 73 AsylVfG (Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft)
  • Atom: § 17 AtG (atomrechtliche Genehmigungen)
  • Ärzten: § 18 AMG (Erlaubnis zur Arzneimittelherstellung)
  • Werk: § 13 HwO (Eintragung in die Handwerksrolle)

... und nach ihren Jagdmissionen verkehren sie in Gaststätten.

Keine ganz abschließende Sonderregelung für Rücknahme und Widerruf besteht u.a. bei:

  • Jagd: § 18 BJagdG ist nicht abschließend (VGH Mannheim 5 S 1711/17)
  • (im)mission: § 21 BImSchG gilt nur für Widerruf, nicht Rücknahme
  • verkehr: § 45 StVO beinhaltet keine speziellen Anforderungen
  • Gaststätte: § 15 I GastG führt zur Anwendung von § 48 VwVfG

Quelle/Zitiervorschlag: Hanjo Hamann, angeregt durch Sam Dianati per E-Mail-Formular am 11.5.2020, überarbeitet am 4.8.2021

... ist eine Eselsbrücke für die Unterscheidung von Rücknahme und Widerruf, §§ 48 f. VwVfG:

  • rechtswidrig = Rücknahme
  • rechtmäßig = Widerruf

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 2 (Nr. 2-4)

Wer auferlegt, der nicht aufschiebt.
Wer bedingt, der nicht zwingt.

... ist eine Eselsbrücke für die Wirkung von Nebenbestimmungen, § 36 II Nr. 2, 4 VwVfG:

  • Verwaltungsakt mit Auflage gilt sofort (sie schiebt nicht auf), die Auflage muss aber erfüllt werden (sie zwingt)
  • Verwaltungsakt mit Bedingung gilt erst, wenn die Bedingung erfüllt wird (sie schiebt auf), das steht aber im Belieben des Betroffenen (sie zwingt nicht)

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 143
Weiterlesen: Savigny, System des heutigen römischen Rechts Bd. III 1840, S. 231

... ist eine Eselsbrücke für die Gemeindehoheiten im Kommunalrecht, Art. 28 II GG:

  • Personalhoheit
  • Rechtsetzungshoheit
  • Organisationshoheit
  • Planungshoheit
  • Daseinsvorsorgehoheit
  • Finanzhoheit

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Sebastian Ziehm per E-Mail am 4.5.2021

... ist eine Eselsbrücke für die Voraussetzungen des Folgenbeseitigungsanspruchs analog §§ 1004, 12, 862 BGB:

  • Hoheitliches Handeln
  • Eingriff in subjektives Recht
  • Rechtswidrigkeit der Folgen
  • Andauern der Folgen
  • Kein Ausschluss
  • Unmittelbakeit
  • less (weniger) wegen Mitverschuldens?

Quelle/Zitiervorschlag: Culpain Contrahendos, zit. in Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 2 (Nr. 2-5)

... ist eine Eselsbrücke für die Fälle von Beurteilungsspielräumen:

  • Prüfungen
  • Personalbeurteilungen im öffentlichen Dienst
  • Pluralistische Gremien
  • Prognosen

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 130
Weiterlesen: Beaucamp/Lechelt, Prüfungsschemata Öffentliches Recht, 6. Aufl. 2014, S. 118.

... ist eine Eselsbrücke für die Status nach Georg Jellinek:

  • s. subiectionis = Unterwerfung (Vorrechtsstaat)
  • s. negativus = Abwehr (liberaler Rechtsstaat)
  • s. activus = Mitsprache (demokratischer Rechtsstaat)
  • s. positivus = Leistung (sozialer Rechtsstaat)

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 138