... ist eine Eselsbrücke für die Voraussetzungen der Tatherrschaft kraft Organisationsgewalt bei der mittelbaren Täterschaft nach Claus Roxin:


Hintermann...

  1. ... nutzt
    Anordnungsgewalt in einem hierarchisch konstituierten Machtapparat
  2. ... über
    Beliebig austauschbare (fungible) Unmittelbar handelnde Befehlsempfänger
  3. ... bei
    RechtsGelöstheit des Machtapparats

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Leon Moritz per E-Mail-Formular am 7.3.2023

... ist eine Eselsbrücke für die Arten der strafrechtlichen Normkonkurrenz:

  • Zuerst vergleicht man Preise auf idealo.de,
  • dann kauft man sein Produkt bei Real!

Das bedeutet bezogen auf §§ 52 f. StGB:

  • Ideal-Konkurrenz meint die frühere Norm: § 52 StGB ("Tateinheit"),
  • Real-Konkurrenz die spätere: § 53 StGB ("Tatmehrheit").

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Sam Dianati per E-Mail-Formular am 25.5.2020

siehe auch: GRInGeL

... ist eine Eselsbrücke für die Fallgruppen der Garantenstellung, § 13 StGB:

  • Rechtssatz
  • Enge Lebensgemeinschaft
  • Ingerenz aus vorangegangenem Tun
  • Tatsächliche Gewährsübernahme
  • Gefahrenquelle
  • Vertrag

Quelle/Zitiervorschlag: Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 9. Aufl. 2018, S. 22 f.
mit dem mnemonisch gedachten "Reiterfall: Der rasende Reiter Rudi versucht mit seinem Pferd über einen drei Meter breiten, reißenden Bach zu springen und stürzt dabei in die Fluten. Sabine, die Nichtschwimmerin ist und, wie Rudi, im ersten Semester Jura studiert, geht in ihrer neuen Jeans mit ihrem Hund spazieren. Muss sich Sabine in die reißenden Fluten stürzen, um Rudi zu helfen?"

... ist eine Eselsbrücke für die Fallgruppen der Einschränkung von Notwehr / Nothilfe, § 32 StGB:

  • Krasses Missverhältnis
  • Enge Persönliche Beziehung
  • Bagatellangriffe
  • Angriff Schuldloser
  • Provokation

Quelle/Zitiervorschlag: Van Hoang, juraeinmaleins.de/eselsbruecken

AST

... ist eine Eselsbrücke für das 3-Stufen-Modell bei der Notwehr, § 32 StGB:

  • Ausweichen / Hilfe von Dritte holen
  • Schutzwehr
  • Trutzwehr

Quelle/Zitiervorschlag: Van Hoang, juraeinmaleins.de/eselsbruecken

... ist eine Eselsbrücke für die Komponenten der Zueignungsabsicht, §§ 242 I, 249 I StGB:

  • Absicht der aktuellen Aneigung
    und
  • Eventualvorsatz der endgültigen Enteignung

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131

... ist eine Eselsbrücke für die Definition des Bandendiebstahls, § 244 I Nr. 2 StGB:

  • 3 müssen sich zusammengeschlossen haben,
  • 2 müssen bei der Tat zusammenwirken,
  • 1 muss die Tat als Täter begehen,
  • 0 müssen am Tatort zugegen sein.

Quelle/Zitiervorschlag: Hammerich S. 128, zit. in Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 3 (Nr. 3-8)

Hatte mich gestern schön zugelötet, da nennt mich einer Schwuchtel. Was haben wir den vermöbelt – und die Bullen gleich mit. Toller Abend! Dein Günni.

... ist eine Eselsbrücke für die Tatbestände mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit:

  • Vollrausch (§ 323a StGB, bzgl. Rauschtat)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB, bzgl. Nichterweislichkeit der Wahrheit)
  • Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB, bzgl. schwerer Folge)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB, bzgl. Rechtmäßigkeit der Diensthandlung)

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131

Weiterlesen: Kaiser/Holleck/Hadeler, Materielles Strafrecht im Assessorexamen, 2012, S. 212 Rn. 162 („Zunächst wird wiedermal gesoffen, dann wird typischerweise gepöbelt, daraufhin gibt es ordentlich aufs Maul, und schließlich taucht die Polizei auf, welcher sich uneinsichtig widersetzt wird.“)

... ist eine Eselsbrücke für die objektiven Tatbestands­voraussetzungen für un­echte Unterlassungsdelikte:

  • Erfolgseintritt
  • Unterlassen
  • glichkeit des Handelns
  • Kausalität (hypothetische)
  • Garantenstellung
  • Entsprechen (§ 13 StGB)
  • Zurechnung

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 136

... ist eine Eselsbrücke für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für Schuldunfähigkeit und Fahruntüchtigkeit (§ 20 StGB, §§ 315c, 316 StGB):

  • § 20 StGB:
    Tatzeit-BAK = gemessene BAK + (Zeitabstand in Std. +1) x 0,2
  • §§ 315c, 316 StGB:
    Tatzeit-BAK = gemessene BAK + (Zeitabstand in Std.–2) x 0,1

Das sind die Berechnungsformeln der Rechtsprechung; Merkschritte dazu:

  1. Abbaurate ist 0,2 bei § 20 und 0,1 bei §§ 315c, 316
  2. Sicherheitszuschlag hat umgekehrte Ziffern: Zuschlag 1 bei Abbaurate 0,2 und 2 bei 0,1
  3. Vorzeichen des Zuschlags entspricht Höhe der Abbaurate: + bei 0,2 und bei 0,1.


Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131