... ist eine Eselsbrücke für die drei Voraussetzungen der wirksamen Geltendmachung von Gestaltungsrechten im Zivilrecht:
- Erklärung ggü. dem richtigen Erklärungsgegner
- Fristwahrung, soweit das Recht fristgebunden ist
- Grundlage der Rechtsausübung = Bestehen des Rechts
Quelle: unbekannt, Hinweise erbeten