... ist eine Eselsbrücke für die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen für unechte Unterlassungsdelikte:
- Erfolgseintritt
- Unterlassen
- Möglichkeit des Handelns
- Kausalität (hypothetische)
- Garantenstellung
- Entsprechen (§ 13 StGB)
- Zurechnung
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 136