idealo & Real

... ist eine Eselsbrücke für die Arten der strafrechtlichen Normkonkurrenz:

  • Zuerst vergleicht man Preise auf idealo.de,
  • dann kauft man sein Produkt bei Real!

Das bedeutet bezogen auf §§ 52 f. StGB:

  • Ideal-Konkurrenz meint die frühere Norm: § 52 StGB ("Tateinheit"),
  • Real-Konkurrenz die spätere: § 53 StGB ("Tatmehrheit").

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Sam Dianati per E-Mail-Formular am 25.5.2020