Kitz ohne Schwanz, Affe ohne Tanz

... ist eine Eselsbrücke für die Fälle des „Quasivertrags“:

  • Culpa in contrahendo (cic)
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Vertragliche Schutzwirkung für Dritte
  • Anfechtung (als Grundlage für Schadensersatz)
  • Vertretung ohne Vertretungsmacht
  • Verletzung der Anzeigepflicht

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 136