VERBS

... ist eine Eselsbrücke für die Handlungsformen der Europäischen Union, Art. 288 I AEUV:

„Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an.“

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 138