Hatte mich gestern schön zugelötet, da nennt mich einer Schwuchtel. Was haben wir den vermöbelt – und die Bullen gleich mit. Toller Abend! Dein Günni.
... ist eine Eselsbrücke für die Tatbestände mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit:
- Vollrausch (§ 323a StGB, bzgl. Rauschtat)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB, bzgl. Nichterweislichkeit der Wahrheit)
- Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB, bzgl. schwerer Folge)
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB, bzgl. Rechtmäßigkeit der Diensthandlung)
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131
Weiterlesen: Kaiser/Holleck/Hadeler, Materielles Strafrecht im Assessorexamen, 2012, S. 212 Rn. 162 („Zunächst wird wiedermal gesoffen, dann wird typischerweise gepöbelt, daraufhin gibt es ordentlich aufs Maul, und schließlich taucht die Polizei auf, welcher sich uneinsichtig widersetzt wird.“)