Manche Menschen werden 43, 111 oder 113 Jahre alt.
Nur der Fischer Jenkins wurde 169.
... ist eine Eselsbrücke für die Vorschriften zur Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage im Verwaltungsrecht:
- § 43 II VwGO (Vorrang der Gestaltungs- oder Leistungsklage)
- § 111 VwGO (Vorabentscheidung für Leistungsklage)
- § 113 IV VwGO (akzessorische Verurteilung zur Leistung)
- § 169 II VwGO (Erzwingung von Handlungen usw.)
(169 Jahre war das Alter, das einem armen Fischer namens Henry Jenkins aus Yorkshire nachgesagt wurde. Er soll 1501–1670 "bei einer sehr geringen und groben Kost" gelebt haben und schließlich an einer Erkältung gestorben sein. Seit 2009 hat er seine eigene Wikipedia-Seite.)
Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Sam Dianati per E-Mail-Formular am 7.5.2020