... einander bald schon schriftlich sagen,
was redlich man vereinbart sieht,
und bleibt das ohne Widerspruch
und ohne inhaltlichen Bruch,
dann so den beiden es geschieht.
... ist eine Eselsbrücke für die Voraussetzungen des Vertragsschlusses durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben:
- Kaufleute oder kaufmannsähnliche Verkehrsteilnehmer
- treten in Vertragsverhandlungen, denen
- unmittelbar nachfolgend
- ein Teil, der den Vertrag redlich als geschlossen ansieht, dem anderen eine
- Wiedergabe des wesentlichen Inhalts
- ohne gravierende Abweichungen zum Verhandelten zukommen lässt,
- gegen die der andere Teil nicht unverzüglich widerspricht
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 142