... ist eine Eselsbrücke für die Komponenten der Zueignungsabsicht, §§ 242 I, 249 I StGB:
- Absicht der aktuellen Aneigung
und - Eventualvorsatz der endgültigen Enteignung
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131
... ist eine Eselsbrücke für die Komponenten der Zueignungsabsicht, §§ 242 I, 249 I StGB:
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131
... ist eine Eselsbrücke für die Definition des Bandendiebstahls, § 244 I Nr. 2 StGB:
Quelle/Zitiervorschlag: Hammerich S. 128, zit. in Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 3 (Nr. 3-8)
Hatte mich gestern schön zugelötet, da nennt mich einer Schwuchtel. Was haben wir den vermöbelt – und die Bullen gleich mit. Toller Abend! Dein Günni.
... ist eine Eselsbrücke für die Tatbestände mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit:
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131
Weiterlesen: Kaiser/Holleck/Hadeler, Materielles Strafrecht im Assessorexamen, 2012, S. 212 Rn. 162 („Zunächst wird wiedermal gesoffen, dann wird typischerweise gepöbelt, daraufhin gibt es ordentlich aufs Maul, und schließlich taucht die Polizei auf, welcher sich uneinsichtig widersetzt wird.“)
... ist eine Eselsbrücke für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für Schuldunfähigkeit und Fahruntüchtigkeit (§ 20 StGB, §§ 315c, 316 StGB):
Das sind die Berechnungsformeln der Rechtsprechung; Merkschritte dazu:
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131
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